Flurbereinigungsrecht im Kommunalrecht

Flurbereinigungsrechtliche Regelungen für Feldwege und Naturschutz in Kommunen.

 

Für Langgöns gibt es zu dem Thema 6 gültige Gemeindesatzungen und zwar eine für jeden Gemarkungsteil.

 

Aus den Flurbereinigungen für die Gemarkungen

 

- Niederkleen        WF 380

- Dornholzhausen  WF 377

- Oberkleen          WF 382 und

- Cleeberg            WF 126

- Espa                  WF 136

 

Diesen immer noch rechtsgültigen Satzungen sind über Jahrzehnte keine Beachtung geschenkt worden. Immer mehr Feldwege sind in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden, verschwunden. Dem Natzurschutz gewidmete Flächen wurden an Industrielle verkauft, u.s.w.

 

Flurbereinigungsrecht, Gemeindesatzung, Zweckwidmung für die Allgemeinheit, Widmung im Sinne des Allgemeinwohls, der Allgemeinwohlcharakter im Grundgesetz, Einschränkung des Eigentumsrechts, ......... u.s.w.

Textlicher Teil des Flurbereinigungsverfahrens Niederkleen der rechtsgültige eine Gemeindesatzung ist.
Satzung des Textteils § 7-16 Widmung n[...]
PDF-Dokument [11.2 MB]

 

Alle anderen Gemarkungen haben, jede Gemarkung für sich, eine solche Gemeindesatzung die für die Verwaltung bindend ist.

Leider hat sich die Gemeinde in den letzten 40 Jahren nur sehr zaghaft daran gehalten diese Satzungen zu leben.

 

Auch überwachende Behörden wie z.B. das Forstamt Wetzlar haben ihre Pflichten der Kontrolle eher mangelhaft erfüllt. Dieses hat schon vor Jahr und Tag die Unterlagen zu den dauerhaft gültigen Bestimmungen weg-geworfen.

 

Weitere Beiträge zu den schon angeführten Unterpunkten in Kürze.